Verdacht auf Infektion mit dem neuen Coronavirus COVID-19
(Empfehung der Arbeitsgemeinschaft für Infektiologie der ÖGK)
VERHALTENSREGELN FÜR FAMILIEN
1) Wenn Sie alleine oder mit Ihrem Kind in einer Gegend waren, aus welcher Infektionen gemeldet wurden, oder wenn Sie direkten Kontakt mit Personen hatten, welche positiv auf COVID-19 sind, informieren Sie bitte Ihren Kinderarzt und bleiben Sie für 14 Tage zu Hause in freiwilliger Isolierung.
2) Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Kind angesteckt wurde, bringen Sie es NICHT zum Kinderarzt, sondern rufen Sie Ihn an. Bringen Sie Ihr Kind auch NICHT zum Notdienst oder in die Ambulanz, sondern rufen Sie die Telefonnummer 0800 555 621 oder 1450 an.
3) Waschen Sie öfters die Hände, fordern Sie auch Ihr Kind dazu auf, verwenden Sie Wasser und Seife für mindestens 20 Sekunden oder ein alkoholisches Gel (mit mindestens 60%Alkohol).
4) Wenden Sie die empfohlenen Regeln bei allen grippalen Infekten an, und halten Sie sich und Ihr Kind mindestens 1 Meter von Personen entfernt, welche husten, niesen oder Fieber haben.
5) Wenn Ihr Kind krank ist, fiebert, hustet, verschnupft ist, bleiben Sie ZU HAUSE, vermeiden Sie Schule oder andere Aktivitäten und öffentliche Orte bis zur völligen Genesung. Sollte zusätzlich Punkt1 erfüllt sein, bringen Sie Ihr Kind NICHT zum Notdienst oder in die Ambulanz, sondern rufen Sie die Telefonnummer 0800 555 621oder 1450 an.
6) Bringen Sie Ihrem Kind bei, beim Husten und Niesen den Mund in die Ellenbeuge zu halten.
7) Halten Sie Oberflächen und Gegenstände zu Hause sauber, dies betrifft besonders Spielzeug, welches mit anderen Kindern geteilt wird.
8) Verwenden Sie Mundmasken nur für Personen, die selbst krank sind, grippale Symptome haben, oder verschnupft sind, besonders wenn sich zu Hause Neugeborene oder sehr kleine Kinder befinden.
9) Entfernen Sie konsequent Mundmasken und Taschentücher in verschließbare Behälter.
*Ein begründeter Verdacht besteht bei Personen, die folgende Kriterien erfüllen: Atemwegsbeschwerden UND Aufenthalt in einem Risikogebiet bis max. 14 Tage vor Symptombeginn und/oder Kontakt zu einem COVID-19 Fall
Die HPV Impfung wird ab Februar 2014 für Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kostenlos angeboten. Als Zeitpunkt für die Inanspruchnahme gilt der Zeitpunkt der ersten Teilimpfung. Im13.-15. Lebensjahr ist eine vergünstigte Catch-up Impfung möglich.
Ein Impfstoff gegen die in Österreich häufigste Serogruppe der Meningokokken, Meningokokken Gruppe B, ist verfügbar. Die Impfung ist ab dem Alter von 2 Monaten möglich.
Grundsätzlich stellen fieberhafte Infektionen vor allem im ersten Lebensjahr eine ernste Erkrankung dar, weswegen in dieser Altersgruppe immer ein Arzt konsultiert werden sollte.
Die angeführten Arzneimittel sind Vorschläge aus einer Gruppe vieler anderer gleichwertiger Medikamente und nicht als Produktempfehlung zu verstehen.
Nach Terminvereinbarung kann die individuelle Reiseapotheke gerne besprochen und für rezeptpflichtige Medikamente ein entsprechendes Rezept mitgegeben werden.